AGB

  1. Vergütung/Laufzeit
    Der Vertrag für das Gruppentraining wird zunächst für die Dauer von 10 Aerobic-/Fitness Stunden geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 10 weitere Stunden, wenn der Teilnehmer nicht vor Beginn der 6. Stunde den Vertrag schriftlich kündigt. Der Teilnehmer entrichtet für jede von dem Veranstalter durchgeführte Stunde eine Vergütung in Höhe von 20,–€ je Stunde. Die Vergütung für die vertraglich vereinbarte Laufzeit von je 10 Stunden in Höhe von 200,–€ ist vollständig vor der ersten Stunde zu entrichten. Die Anzahl der Teilnehmer ist je Stunde auf 5 Teilnehmer beschränkt.
  2. Probestunden
    Probestunden können einmalig in bestehenden Kursen für ein Entgeld von 15,- € vorgenommen werden.
  3. Vereinbarte Kurszeiten
    Kurszeiten werden für 10 mal in Folge, außerhalb der Schulferienzeiten NRW, festgelegt. Die Kursdaten sind verbindlich.
  4. Verzug
    Kommt der Veranstalter mit der Durchführung der Stunde in Verzug, so erhält er Gelegenheit, die Stunde zu einem späteren Zeitpunkt nachzuleisten, sofern er dem Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen mindestens einen weiteren Nachholtermin anbietet, der zur gleichen Uhrzeit und am gleichen Wochentag gelegen ist wie der vorherige, wobei die Schulferien in die Fristen nicht einbezogen werden. Kommt der Veranstalter hierbei erneut in Verzug, so entrichtet er dem Teilnehmer die erhaltene Vergütung für die nicht erbrachten Stunden zurück.
    Erscheint der Teilnehmer zu einem der vorgenannten Termine nicht, so erlischt der Vergütungsanspruch des Veranstalters nicht. Eine Nachleistungsverpflichtung seitens des Veranstalters bzw. Recht des Teilnehmers auf Rückzahlung der Vergütung ist ausgeschlossen.
    Sofern der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen an einer bzw. mehreren Stunden nicht teilnehmen kann und die Sportunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweist, erhält er die Möglichkeit, nach Ende der Sportunfähigkeit die versäumten Stunden nachzuholen. Hierzu schlägt ihm der Veranstalter entsprechende Nachholtermine vor, die innerhalb eines Monats seit Wegfall der Sportunfähigeit liegen, wobei die Schulferien in die Fristen nicht einbezogen werden.
  5. Haftung
    Der Veranstalter haftet daher nicht für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in den Fällen: (a) leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten so wie(b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) begrenzt auf den typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden. Im Übrigen trainiert der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Unmittelbar nach dem Auftreten von Gesundheitsbeschwerden hat der Teilnehmer umgehend die Stunde zu beenden und sich erforderlichenfalls vor der Fortführung des Trainings einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
  6. Mindestteilnehmerzahl
    Sofern für einen Kurs bis zu Beginn der zweiten Kursstunde nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern erreicht wird, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag umgehend zu kündigen. Eine evtl. geleistete Vergütung wird dem Teilnehmer zurück entrichtet, ausgenommen der Stunden, die der Teilnehmer bereits wahrgenommen hat.
  7. Gesundheitszustand/Haftung
    Der Teilnehmer versichert, dass bei ihm- nach Befragung seines Arztes bzw. der erforderlichen Durchführung einer ärztlichen Untersuchung- keinerlei gesundheitliche Bedenken gegenüber der Teilnahme an den vorgenannten Fitnesskursen bestehen und insoweit uneingeschränkte Sportfähigkeit gegeben ist. So liegen insbesondere keine Kreislauf- und oder Herzleiden und Rückenleiden vor, aufgrund derer ein Arzt von der Teilnahme an den Fitnessstunden abraten und/oder Sportunfähigkeitsbescheinigungen erteilen würde. Aus diesem Grund sind für Körper-und Gesundheitsschäden des Teilnehmers, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an den Kursstunden des Veranstalters stehen und deren (Mit)Ursache auf die erhöhte körperliche Belastung zurückzuführen sind und/oder auf einen dem Veranstalter unbekannten oder verschwiegenen Gesundheitsschaden des Teilnehmers zurückzuführen ist, der Veranstalter von der Haftung freigestellt. Der Veranstalter haftet daher nicht für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in den Fällen:(a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie(b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) begrenzt auf den typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden.
  8. Personal Training
    Die vereinbarten Trainingszeiten sind verbindlich und zu dem vereinbarten Tarif nach der Trainingseinheit fällig. Die gebuchteTrainingseinheit ist mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Andernfalls wird sie voll berechnet. Termine innerhalb eines Zehnerabos werden kostenpflichtig abgerechnet, wenn sie nicht 24 Std. vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
  9. Sport- und Wellnessmassagen
    Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Sie sind mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Andernfalls wird die gebuchte Massage voll berechnet