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AGB |
AGB1.Vergütung/Laufzeit 2. Probestunden 3. Vereinbarte
Kurszeiten 4.Verzug Kommt der Veranstalter mit der Durchführung der
Stunde in Verzug, so erhält er Gelegenheit, die Stunde zu einem
späteren Zeitpunkt nachzuleisten, sofern er dem Teilnehmer innerhalb
von 14 Tagen mindestens einen weiteren Nachholtermin anbietet, der
zur gleichen Uhrzeit und am gleichen Wochentag gelegen ist wie der
vorherige, wobei die Schulferien in die Fristen nicht einbezogen
werden. Kommt der Veranstalter hierbei erneut in Verzug, so
entrichtet er dem Teilnehmer die erhaltene Vergütung für die nicht
erbrachten Stunden zurück. 5.Haftung Der Veranstalter haftet daher nicht für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in den Fällen: (a) leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten so wie(b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) begrenzt auf den typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden. Im Übrigen trainiert der Teilnehmer auf eigene Gefahr. Unmittelbar nach dem Auftreten von Gesundheitsbeschwerden hat der Teilnehmer umgehend die Stunde zu beenden und sich erforderlichenfalls vor der Fortführung des Trainings einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. 6. Mindestteilnehmerzahl Sofern für einen Kurs bis zu Beginn der zweiten Kursstunde nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern erreicht wird, ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag umgehend zu kündigen. Eine evtl. geleistete Vergütung wird dem Teilnehmer zurück entrichtet, ausgenommen der Stunden, die der Teilnehmer bereits wahrgenommen hat. 7. Gesundheitszustand/Haftung Der Teilnehmer versichert, dass bei ihm- nach Befragung seines Arztes bzw. der erforderlichen Durchführung einer ärztlichen Untersuchung- keinerlei gesundheitliche Bedenken gegenüber der Teilnahme an den vorgenannten Fitnesskursen bestehen und insoweit uneingeschränkte Sportfähigkeit gegeben ist. So liegen insbesondere keine Kreislauf- und oder Herzleiden und Rückenleiden vor, aufgrund derer ein Arzt von der Teilnahme an den Fitnessstunden abraten und/oder Sportunfähigkeitsbescheinigungen erteilen würde. Aus diesem Grund sind für Körper-und Gesundheitsschäden des Teilnehmers, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an den Kursstunden des Veranstalters stehen und deren (Mit)Ursache auf die erhöhte körperliche Belastung zurückzuführen sind und/oder auf einen dem Veranstalter unbekannten oder verschwiegenen Gesundheitsschaden des Teilnehmers zurückzuführen ist, der Veranstalter von der Haftung freigestellt. Der Veranstalter haftet daher nicht für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in den Fällen:(a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie(b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) begrenzt auf den typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden.
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